Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieterin und alleinige Vertragspartei ist die DocHouse GmbH (nachfolgend „DocHouse“), Sitz: Talstraße 33, 88250 Weingarten, Deutschland. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhältnisse mit Auftraggebern in der Europäischen Union und in der Schweiz.

Die AGB regeln zwei Leistungsarten: Dienstleistungsaufträge (Beratung, Software-Entwicklung, Support, Installation, Ausbildung) sowie die Bereitstellung und Nutzung von Cloud-Diensten (SaaS) der DocHouse. Die Leistungen werden von DocHouse erbracht; hierzu kann DocHouse Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere die cross-works AG, Schweiz (siehe Ziff. 1a). Die Abwicklung des Auftrags – inklusive Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung und Korrespondenz – obliegt ausschließlich DocHouse.

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen der DocHouse GmbH und dem Auftraggeber, und zwar sowohl für Dienstleistungsaufträge (Beratung, Software-Entwicklung, Support, Installation, Ausbildung) als auch für die von DocHouse angebotenen Cloud-Dienste und Services (SaaS). Die AGB gelten, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie schriftlich (einschließlich Textform, z. B. E-Mail) vereinbart werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, DocHouse stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Bei Nutzung bestimmter Cloud-Dienste können besondere oder modifizierte Bestimmungen zur Anwendung kommen; hierauf wird der Auftraggeber vor Nutzung des betreffenden Dienstes hingewiesen. Soweit diese besonderen Bestimmungen von den nachfolgenden Regelungen abweichen, gelten sie vorrangig. Für als „Drittdienste" gekennzeichnete Dienste, die von einem Dritten und nicht von DocHouse angeboten werden, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.

1a. Unterauftragnehmer

DocHouse ist alleinige Vertragspartei und verantwortet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen in vollem Umfang. DocHouse kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere die cross-works AG; diese kann ihrerseits weitere Unterauftragnehmer beiziehen (z. B. für Hosting-Leistungen). Durch den Einsatz von Unterauftragnehmern entsteht kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den Unterauftragnehmern; Ansprüche des Auftraggebers bestehen ausschließlich gegenüber DocHouse. DocHouse steht für die Leistungen der Unterauftragnehmer wie für eigene Leistungen ein.

Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, richtet sich die Einbindung von Unterauftragsverarbeitern nach der separat geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Ziff. 17).

2. Auftragsannahme und Vertragsschluss

Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Fall schriftlich bestätigt und gelten als rechtsgültig erteilt, wenn sie nicht unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber schriftlich widerrufen werden. Angebote sind während der von DocHouse genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an während eines Monats gültig.

Die Unterzeichnung eines Angebots der DocHouse gilt als verbindliches Vertragsangebot. DocHouse ist berechtigt, dieses innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang anzunehmen; die Annahme kann schriftlich (Auftragsbestätigung) oder – bei Cloud-Diensten – durch Freischaltung der Nutzung nebst Übermittlung der Zugangsdaten erklärt werden.

Schließt der Auftraggeber im Namen einer juristischen Person ab, sichert er zu, dass er befugt ist, diese an die vorliegenden Bedingungen zu binden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die bei Registrierung und Nutzung gemachten Angaben jederzeit zutreffend, richtig und aktuell sind.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang der Cloud-Dienste

DocHouse bietet Softwarelösungen zur Unterstützung von Geschäftsprozessen an, die zur Nutzung über das Internet als Webapplikation zugänglich gemacht werden (SaaS-Dienste). Der konkrete Funktionsumfang sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung aufseiten des Auftraggebers ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung und, soweit vorhanden, dem Angebot. Die aktuelle Leistungsbeschreibung wird ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Bedienung und Aufrechterhaltung der Hard- und Softwareumgebung des Auftraggebers – einschließlich einer geeigneten Konfiguration der Internetbrowser-Software – liegt allein in dessen Verantwortung.

Der Auftraggeber erhält das Recht, die SaaS-Dienste, die auf zentralen Servern von DocHouse bzw. ihrer Unterauftragnehmer gehostet werden, vertragsgemäß zu nutzen. Die SaaS-Dienste enthalten in der Regel eine Benutzerschnittstelle (Client), eine verschlüsselte Übertragung, verschlüsselten Zugriff auf die Daten sowie deren Speicherung und Sicherung. DocHouse übernimmt die Wartung und Pflege der hierfür erforderlichen Infrastruktur auf den zentralen Servern. Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang ins Internet des von DocHouse genutzten Rechenzentrums; die Internetanbindung des Auftraggebers ist nicht Vertragsgegenstand.

DocHouse entwickelt die SaaS-Dienste fortlaufend weiter und stellt Updates ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung; der Auftraggeber erkennt an, dass der Empfang solcher Updates Bestandteil der Leistung ist. Die Art und Form der Dienste kann sich während der Vertragslaufzeit in zumutbarem Umfang ändern, insbesondere wenn Produkte von Drittherstellern nicht mehr oder nur in geänderter Form verfügbar sind, neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen oder Leistungen gegen gleich- oder hochwertige Leistungen ausgetauscht werden, deren Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt. Wesentliche Leistungsänderungen teilt DocHouse mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit.

DocHouse strebt an, den Systemzugriff rund um die Uhr zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert und ist nicht geschuldet; der Zugriff kann insbesondere wegen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zeitweise beschränkt sein. Nähere Details zu Funktionsumfang und Verfügbarkeit ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung.

3a. Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung der Cloud-Dienste

Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit für Cloud-Dienste spätestens mit Zurverfügungstellung der Zugangsdaten. Soweit keine feste Laufzeit vereinbart wird, ist die Vertragslaufzeit unbestimmt; in diesem Fall beträgt die beidseits einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.

Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden; für die Kündigung aus wichtigem Grund gilt ergänzend Ziff. 4. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung der Dienste gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich eine vereinbarte feste Laufzeit automatisch um die jeweils vereinbarte Verlängerungsdauer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Regelung des § 545 BGB findet keine Anwendung.

3b. Integrationen mit Drittanbieter-Systemen

Die Nutzung von Integrationen der DocHouse mit Drittanbieter-Systemen (insbesondere der Integration „Push2KIM“ mit Microsoft Office 365 / Outlook) setzt voraus, dass der Auftraggeber über die erforderlichen Konten, Lizenzen, Berechtigungen und Konfigurationen beim jeweiligen Drittanbieter (z. B. ein Office-365-Konto mit unterstützter Outlook-Version, die erforderlichen API-Zugriffe und die administrative Freigabe im Tenant) verfügt. Die konkreten technischen Voraussetzungen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung.

DocHouse schuldet die Funktionsfähigkeit solcher Integrationen nur im Rahmen der vom jeweiligen Drittanbieter bereitgestellten Schnittstellen und Dienste. Störungen, Änderungen, Einschränkungen, Drosselungen oder der Wegfall von Schnittstellen und Diensten des Drittanbieters sowie Defekte in dessen Systemen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von DocHouse. Die Analyse und Behebung von Störungen, die nachweislich nicht im Verantwortungsbereich von DocHouse liegen – insbesondere Störungen, die vom Drittanbieter oder von der Konfiguration aufseiten des Auftraggebers verursacht werden – sind nicht kostenfrei und werden nach Aufwand zum üblichen Stundensatz vergütet (siehe auch Ziff. 12).

Wird die Integration durch vom Drittanbieter verursachte Umstände nachhaltig unbrauchbar, kann der Auftraggeber den Vertrag betreffend die Integration mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen; im Übrigen gilt Ziff. 3 Abs. 3 (zumutbare Leistungsänderungen) entsprechend.

4. Auftragsbeendigung bei Dienstleistungs­aufträgen

Dienstleistungsaufträge können von DocHouse oder vom Auftraggeber jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bis dahin aufgewendete Bemühungen sind DocHouse vom Auftraggeber voll zu vergüten. Für die Kündigung aus wichtigem Grund gilt: Bei Anwendbarkeit schweizerischen Rechts richten sich Kündigungen zur Unzeit nach Art. 404 Abs. 2 OR; bei Anwendbarkeit deutschen Rechts richtet sich die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 621 BGB bzw. der vereinbarten Kündigungsregelung.

Wird die Kündigung durch eine schwere und trotz Mahnung wiederholte Verletzung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen ausgelöst, erlischt die Schadenersatzpflicht des Kündigenden. Sie erlischt jedoch nicht, falls es der Kündigende war, der das Vertragsverhältnis verletzt hat.

5. Folgen der Vertragsbeendigung bei Cloud-Diensten, Datenherausgabe und Datenlöschung

Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Nutzungsrechte an den Cloud-Diensten. Der Auftraggeber ist aufgefordert, seine Daten vor Vertragsende mithilfe des Dienstes zu exportieren. Kundenspezifische Daten können in den hierfür vorgesehenen, gängigen Formaten jederzeit selbstständig exportiert werden. Die hierfür vorgesehenen Formate und das Exportverfahren ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung.

DocHouse ist spätestens dreißig Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, die Daten unwiederbringlich zu löschen; auf die Löschung wird der Auftraggeber zuvor in Textform an der zuletzt hinterlegten E-Mail-Adresse hingewiesen. Ein Anspruch darauf, dass Kundendaten nach Vertragsende in einer aktuellen Version wieder eingespielt werden können, besteht nicht; Einstellungen, Einrichtungen und Stammdateneingaben gehen mit Beendigung dauerhaft verloren.

Der Auftraggeber kann DocHouse jederzeit gegen gesonderte Vergütung beauftragen, die Daten unverzüglich zu löschen und sämtliche angefertigten Kopien unter Beachtung der Backup-Zyklen zu vernichten, oder den Zugriff für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten ohne Löschung aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen liegt im Übrigen allein im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Weitergehende Migrationsunterstützung erbringt DocHouse aufgrund gesonderter Beauftragung. Die längerfristige Datensicherung obliegt dem Auftraggeber; ein Wiederherstellen eines früheren Datenstands ist nur im Falle eines von DocHouse verursachten Datenverlustes geschuldet.

6. Kundenkonto und berechtigte Nutzer

Die Nutzung der Cloud-Dienste setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur durch eine vertretungsberechtigte, namentlich genannte natürliche Person erfolgen. DocHouse kann Registrierungen aus sachlichem Grund ablehnen.

Der Auftraggeber benennt die berechtigten Nutzer (Named-User) und verwaltet diese selbst; er stellt sicher, dass die berechtigten Nutzer die Vertragsbedingungen einhalten, und sorgt dafür, dass Nutzer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses gelöscht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und vor Missbrauch zu schützen. DocHouse-Mitarbeiter sind nicht berechtigt, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Der Auftraggeber hat DocHouse bei Verlust der Zugangsdaten oder bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich zu unterrichten. DocHouse ist bei Missbrauch berechtigt, den Zugang zu sperren; bei vom Auftraggeber zu vertretendem Missbrauch haftet der Auftraggeber.

Die vertragsgemäße Nutzung der Cloud-Dienste umfasst den Einsatz für den eigenen Geschäftsbetrieb innerhalb der EU und der Schweiz während der Vertragslaufzeit. Untersagt ist insbesondere die Übertragung von Daten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, die Übermittlung von Daten mit schädlichem Code sowie die Nutzung von Techniken oder undokumentierten Schnittstellen, die den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit beeinträchtigen können. Bei übermäßiger oder ungewöhnlich hoher Inanspruchnahme, die die Nutzung und Verfügbarkeit aller Anwender beeinträchtigen könnte, ist DocHouse berechtigt, diese technisch einzuschränken (Fair-Use) und mit dem Auftraggeber eine Lösung zu vereinbaren.

7. Zugangssperre und Verzug

Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist DocHouse nach Androhung und Fristsetzung von einer Woche berechtigt, die Cloud-Dienste nicht mehr zu erbringen und insbesondere den Zugang zu sperren. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber weiterhin verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt DocHouse vorbehalten; die Folgen der Vertragsbeendigung richten sich nach Ziff. 5.

Macht ein Dritter gegenüber DocHouse eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die vom Auftraggeber übermittelt wurden, ist DocHouse berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte vorläufig zu sperren, wenn der Dritte die Rechtsverletzung schlüssig dargetan hat. DocHouse fordert den Auftraggeber auf, innerhalb angemessener Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit nachzuweisen; wird dem nicht entsprochen, ist DocHouse unbeschadet weiterer Rechte zur fristlosen Kündigung berechtigt. Soweit die Rechtsverletzung vom Auftraggeber zu vertreten ist, ist dieser zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und stellt DocHouse von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

8. Arbeitszeit/-ort (Dienstleistungsaufträge)

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, beträgt die Arbeitszeit in der Regel 8,0 Stunden pro Werktag (halber Arbeitstag 4,0 Stunden) exkl. etwaiger Reisezeiten. Die Auftragsausführung erfolgt – sofern vom Einsatz her möglich – in den Räumen von DocHouse oder an einem anderen vereinbarten Ort.

9. Honorar und Spesen (Dienstleistungs­aufträge)

Das Honorar bemisst sich ausschließlich nach der effektiv aufgewendeten Zeit. Spesen und andere Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. In den Honorartarifen sind sämtliche Personalkosten sowie die Betriebs- und Verwaltungskosten mitenthalten; nicht jedoch etwaige auftragsspezifische Ausbildungskosten, Materialauslagen, Steuern und Gebühren, vom Auftraggeber direkt veranlasste Auslagen, Verpflegungs- und Reisekosten sowie etwaige Reisezeiten zum Domizil des Auftraggebers. Vom Auftraggeber angeordnete Überstunden werden – zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten – mit Zuschlägen in Rechnung gestellt (25 % Samstag, 50 % Sonn- und Feiertage).

9a. Vergütung der Cloud-Dienste

Die für die Nutzung kostenpflichtiger Cloud-Dienste anfallenden Entgelte sowie mögliche Zahlungsmethoden ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer.

DocHouse ist berechtigt, die Vergütung für Cloud-Dienste während der Laufzeit einmal jährlich anzupassen. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung ausmacht, hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht, das er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats nach Zugang der Ankündigung schriftlich ausüben kann.

Rechnungswährung ist der Euro.

10. Rechnungsstellung und Zahlungs­bedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich am Monatsanfang (bei Dienstleistungsaufträgen nach Aufwand, bei Cloud-Diensten gemäß Preisliste). Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen des anwendbaren Rechts.

Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform anzuzeigen; das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung, sofern DocHouse in den Rechnungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

11. Rechte

Der Auftraggeber darf die Ergebnisse von Dienstleistungsaufträgen (Software-Lösung, Datenträger, Dokumentation etc.) im vorgesehenen Umfang selbst benutzen, nicht aber an Dritte weitergeben. Das Eigentum, das Recht zur Änderung und Weiterentwicklung und das Recht zur weiteren (auch kommerziellen) Verwendung der Lösung verbleiben bei DocHouse. Jede Erweiterung oder Änderung durch den Auftraggeber benötigt die schriftliche vorgängige Zustimmung von DocHouse. Soweit Rechte Dritter (z. B. Lizenzen von Software-Herstellern) betroffen sind, gelten deren Lizenzbedingungen.

An den Cloud-Diensten selbst erhält der Auftraggeber kein Eigentum und keine Ausschließlichkeitsrechte; eingeräumt wird ausschließlich das nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Nutzungsrecht nach Ziff. 6 für die Vertragslaufzeit. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes ist untersagt. Die Vertragsparteien können eine von den vorstehenden Regelungen abweichende schriftliche Regelung vereinbaren.

12. Supportleistungen und Fehlerbeseitigung bei Cloud-Diensten

Bei Fragen zum Dienst oder Meldungen von Störungen, insbesondere von Sicherheitsvorfällen, wendet sich der Auftraggeber an den von DocHouse benannten Support-Kanal. DocHouse übernimmt bei ordnungsgemäßer Fehlermeldung die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler durch geeignetes Personal gemäß anerkannten Industriestandards. „Fehler“ ist jede gemeldete Störung, die die Ist-Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit vom vertraglich Geschuldeten so abweichen lässt, dass sich dies auf die Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt oder Datenverlust eintritt; nicht reproduzierbare Störungen gelten nicht als Fehler. Für den Erfolg der Fehlerbeseitigung steht DocHouse nicht ein.

Der Auftraggeber hat die Anwendungsdokumentation zu beachten und im Rahmen des Zumutbaren zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Fehlern beizutragen. Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Fehler nicht im Verantwortungsbereich von DocHouse liegt, kann DocHouse den Prüfungsaufwand zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen; dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt dies nicht erkennen konnte. Schulungen und Anpassungen der Cloud-Dienste an besondere Bedingungen des Auftraggebers erfolgen gegen gesonderte Vergütung.

13. Gewährleistung

DocHouse steht dem Auftraggeber für die sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen ein. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass auch bei sorgfältiger Entwicklung und Beratung Fehler nicht vollständig vermieden werden können. DocHouse kann demnach nicht für die vollständige Erreichung aller gesetzten Ziele einstehen; insbesondere übernimmt DocHouse keine Zusicherung dafür, dass die Nutzung der Dienste den Anforderungen oder Erwartungen des Auftraggebers entspricht oder ununterbrochen, zeitgerecht, sicher bzw. fehlerfrei erfolgt.

DocHouse verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung und liefert qualitativ hochwertige Ergebnisse. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeitenden. Im Rahmen der Gewährleistung behebt DocHouse alle Fehler, die nachweisbar auf die eigene nicht sorgfältige Ausführung zurückgehen. Der Auftraggeber meldet Fehler einheitlich gegenüber DocHouse, gibt an, wie und unter welchen Umständen der Fehler auftritt, und hält eine einwandfreie Dokumentation des Mangels bereit.

Sind Leistungen mangelhaft, wird DocHouse innerhalb angemessener Frist nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt dies fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern. Bei Cloud-Diensten gilt: Die Minderung ist auf den Vergütungsanteil begrenzt, der auf den mangelhaften Teil der Leistung entfällt. Der Auftraggeber kann also nicht die gesamte Vergütung kürzen, sondern nur den Anteil für die mangelhafte Funktion. Liegt die Systemverfügbarkeit unter dem in der aktuellen Leistungsbeschreibung zugesicherten Wert, kann der Auftraggeber die Vergütung entsprechend der Unterschreitung mindern. Schadensersatz richtet sich ausschließlich nach Ziff. 14.

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Dienstleistungsaufträgen 12 Monate ab Abnahme; zwingende gesetzliche Gewährleistungsfristen und -rechte (insbesondere beim Werkvertrag nach deutschem Recht, § 309 Nr. 7 BGB bzw. Art. 371 ff. OR) bleiben unberührt.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die DocHouse nicht zu vertreten hat, insb. höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Einflüsse.

14. Haftung

DocHouse haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. dem schweizerischen Produkthaftpflichtrecht. Bei Arglist sowie nach Maßgabe der DSGVO bzw. des DSG bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

Im Übrigen haftet DocHouse für einfach fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen durfte), im Falle des Verzugs oder der Unmöglichkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch – je nach Vertragsart – auf den Gesamtwert der aus dem jeweiligen Dienstleistungsauftrag entstandenen Vergütung bzw. bei Cloud-Diensten auf die Jahresvergütung im Zeitpunkt des schadensverursachenden Ereignisses pro Kalenderjahr. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

Ansprüche des Auftraggebers sind einheitlich gegenüber DocHouse geltend zu machen. Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Verlusten ungenügend gesicherter Daten wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. DocHouse haftet ferner nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und nicht für Daten, die der Auftraggeber selbst löscht, verändert oder unzureichend sichert; die Datenträgerschaft und die Verantwortung für Korrektheit, Qualität, Rechtmäßigkeit und Eignung der übermittelten Daten und Inhalte liegt allein beim Auftraggeber. DocHouse führt keinerlei Kontrolle der gespeicherten Daten und Inhalte durch.

DocHouse lehnt die Haftung für jegliche nicht vertragsgemäße Verwendung der Ergebnisse durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte ab. Ereignisse höherer Gewalt (Ziff. 16) begründen ebenfalls keinen Haftungsanspruch; eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen wegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von DocHouse liegender Störungen ist ausgeschlossen.

15. Mitwirkungs- und Informationspflichten

Die Parteien informieren sich gegenseitig und rechtzeitig über besondere (technische) Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit sie für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

Der Auftraggeber bezeichnet gegenüber DocHouse eine Kontaktperson und eine Stellvertretung; Änderungen teilt er unverzüglich mit. Er gewährleistet den notwendigen Zugang zu Daten, gibt gewissenhaft Auskunft bei projektbezogenen Fragen, kontrolliert die Arbeiten von DocHouse und nimmt die Arbeiten fristgerecht ab. Bei Cloud-Diensten setzt er nur fachlich kompetente Nutzer ein und meldet DocHouse unverzüglich jede unbefugte Nutzung von Kennwörtern sowie jeden vermuteten Sicherheitsvorfall.

Die Parteien haben sich frühzeitig über alles zu unterrichten, was die Erfüllung des Vertrags gefährden könnte.

16. Termine und höhere Gewalt

Termine bei Dienstleistungsaufträgen werden individuell und schriftlich vereinbart. Sie werden angemessen verschoben, falls: DocHouse Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder der Auftraggeber sie nachträglich ändert; der Auftraggeber mit den von ihm auszuführenden Arbeiten oder der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten – insbesondere der Zahlungspflichten – im Verzug ist; oder Hindernisse auftreten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von DocHouse liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Rechenzentren sowie behördliche Maßnahmen. DocHouse informiert den Auftraggeber über solche Vorfälle und zeigt an, bis zu welchem Termin die Arbeiten ausgeführt werden können.

17. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG). DocHouse und ihre Mitarbeitenden sowie die Mitarbeitenden der Unterauftragnehmer sind zu absoluter Verschwiegenheit über Angelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen und Datenträger bleiben dessen Eigentum und werden nach Auftragserledigung vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch vernichtet.

Soweit DocHouse im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet (einschließlich der Verarbeitung im Rahmen der Cloud-Dienste), werden die hierfür erforderlichen Regelungen – Auftragsverarbeitung, Unterauftragsverarbeiter, Hosting und Datenstandorte, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sowie Löschung und Datenherausgabe bei Vertragsende – in einer separaten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Art. 28 DSGVO bzw. Art. 102 DSG) mit den zugehörigen Anlagen getroffen. Soweit DocHouse und die cross-works AG gemeinsam im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung (Art. 26 DSGVO bzw. Art. 5 lit. j DSG) entscheiden, wird die Rollenverteilung in einer separaten Vereinbarung geregelt und in der Datenschutzerklärung veröffentlicht.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass für die Übermittlung und Verarbeitung von Daten etwa erforderliche Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen; dies gilt insbesondere für Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen.

18. Änderung der Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

DocHouse kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar ist. Sie versieht die AGB mit einer Versionsangabe; die jeweils verbindliche Fassung ist auf der Website von DocHouse einseh- und ausdruckbar.

Der Auftraggeber wird vor einer Änderung mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten, elektronisch informiert. Sofern der Auftraggeber mit einer beabsichtigten Änderung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Sofern fristgerecht widersprochen wird, ist DocHouse berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen. Für laufende Dienstleistungsprojekte wird eine neue AGB-Version nur mit schriftlicher Akzeptanz des Auftraggebers Vertragsbestandteil.

19. Personalabwerbung

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, keinen Mitarbeiter anzuwerben und keinen Mitarbeiter einzustellen bzw. zu beschäftigen, der vor weniger als sechs Monaten noch im Dienst der anderen Partei gestanden hat. Bei Zuwiderhandlung ist eine angemessene, den gesetzlichen Vorgaben (insb. § 309 Nr. 6 BGB bzw. Art. 393 OR) entsprechende Vertragsstrafe geschuldet. Ausnahmen nach gegenseitiger Absprache sind möglich.

20. Rechte Dritter und Freistellung

Soweit der Auftraggeber wegen der vertragsgemäßen Nutzung der Leistungen von DocHouse wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter in Anspruch genommen wird, stellt DocHouse ihn von diesen Ansprüchen frei, sofern der Auftraggeber DocHouse unverzüglich schriftlich benachrichtigt, ihr die Kontrolle über die Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen einräumt und in angemessener Weise unterstützt. Die Freistellung besteht nicht, soweit die Rechtsverletzung darauf beruht, dass der Auftraggeber nicht genehmigte Änderungen durchgeführt, die Leistungen zweckwidrig benutzt oder mit nicht vereinbarter Hard- oder Software kombiniert hat.

Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DocHouse zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichkommende zulässige Regelung zu ersetzen.

21. Streitbeilegung

Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag nach Treu und Glauben eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Dazu bestimmen die Parteien ein Gremium, das auf jeder Seite aus je zwei vertretungsberechtigten oder eigens benannten Personen besteht. Haben die Parteien für den jeweiligen Vertrag Projektverantwortliche benannt, gehören diese dem Gremium an; andernfalls benennt jede Partei geeignete Personen. Das Gremium hat sich an mindestens zwei Terminen (je einmal am Sitz der beiden Parteien) für eine gütliche Einigung einzusetzen.

Falls diese interne Streitbeilegung scheitert, ist ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter beizuziehen. Falls keine Einigung zustande kommt, kann der ordentliche Richter angerufen werden – für Klagen gegen DocHouse ausschließlich am Gerichtsstand des Sitzes von DocHouse in Deutschland; im Übrigen am Gerichtsstand des Sitzes der beklagten Partei.

22. Rechtswahl

Es gilt eine zweigeteilte Rechtswahl:

  • Verträge mit Auftraggebern mit Sitz/Wohnsitz in der Schweiz: materielles Recht der Schweiz (insbesondere OR). Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
  • Verträge mit allen übrigen Auftraggebern (insbesondere EU): Deutsches Recht unter Einschluss der für Deutschland verbindlichen EU-Richtlinien. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ebenfalls ausgeschlossen.

Zwingende Verbraucherschutz- bzw. zwingende Bestimmungen des Wohnsitzstaates des Auftraggebers bleiben unberührt.

Anbieterin: DocHouse GmbH, Sitz: Talstraße 33, 88250 Weingarten, Deutschland, verbindliche Fassung: Version 2.2 vom 14.10.2026